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VG München: Einstellung als Gymnasiallehrkraft im Beamtenverhältnis auf Probe, Bewerbungsverfahrensanspruch, Zweifel an der charakterlichen Eignung, Objektive Kriterien zur Begründung der Zweifel an der charakterlichen Eignung nicht nachgewiesen, Charakterliche Eignung, Tatsachengrundlage, Beurteilungsspielraum, Persönlichkeitsrecht, Feststellungsinteresse, Kostenentscheidung
Urteil vom 01.07.2026 – M 5 K 26.3538